SCHUTZBRIEF 1.0 Device-Rental

1. Gegenstand des Schutzbriefes

1.1 Der vorliegende Schutzbrief sichert das vermietete oder gekaufte Gerät in normaler Nutzung ab. Nutzungsberechtigt sind Kunden, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihre Betriebsstätte in Deutschland haben.

1.2 Der Schutzbrief deckt im vereinbarten Umfang die durch ein Schadensereignis verursachte Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Gerätes, oder den Verlust durch ein im Schutzbrief abgedecktes Ereignis (Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl) ab.

1.3 Ein Schadensereignis ist ein plötzlich und unerwartet eintretendes Ereignis, durch das unmittelbar ein abgedeckter Schaden an das dem Schutzbrief zugeordneten Gerät verursacht wurde.

1.4 Abgedeckte Ereignisse sind:
1.4.1 Sturz-, Bruch-, Flüssigkeitsschäden, wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch, oder die Funktionsweise des Gerätes beeinträchtig ist und insofern kein Ausschlussgrund nach Position 5.1.1. vorliegt.
1.4.2 Schäden durch Feuer, Überspannung, Induktion, Kurzschluss am zugeordneten Gerät.

1.4.3 Konstruktions-, oder Materialfehler, soweit der Anspruch nicht im Rahmen der Garantie des Herstellers oder Händlers oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann.
1.4.4 Der Verlust des Gerätes durch Raub, oder Einbruchdiebstahl, insofern sich das Gerät in einem abgeschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Bereich (zB Handschuhfach oder Kofferraum) eines verschlossenen Pkw befand.
1.4.5 Der Verlust des Gerätes durch Diebstahl unter der Voraussetzung, dass Sie es in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt haben. Sicherer persönlicher Gewahrsam im Sinne ist dann gegeben, wenn das Gerät jederzeit im Blick- oder Körperkontakt getragen und aufbewahrt wird, so dass ein unberechtigter Zugriff auf das Gerät sofort bemerkt und abgewehrt werden könnte. Das Gerät darf in öffentlichen Bereichen nicht in unverschlossenen Jacken- oder Hosentaschen oder leicht zugänglich im Rucksack oder einer sonstigen Tasche getragen oder aufbewahrt werden oder unbeaufsichtigt sein. Ein gesicherter Gewahrsam ist zB explizit dann nicht gegeben, wenn das  Gerät in der Öffentlichkeit, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen, Flughäfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, oder bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. Konzerten, Festivals, Sportevents, Partys, in Clubs und Diskotheken oder in Restaurants, Kaufhäusern, dem Einzelhandel, Einkaufspassagen sowie an sonstigen besonders gefährdeten öffentlichen Orten mit hoher Diebstahlgefahr, wie z. B. Karneval, Weihnachtsmarkt oder sonstigen Veranstaltungen wie folgt getragen oder aufbewahrt wird :
- in einer unverschlossen Jackenaußen-, Gesäß- oder Beintasche,

- oben aufliegend in einem Rucksack oder einer sonstigen Tragetasche oder in einem Haupt-, Seiten oder Außenfach,

- in einer verschlossenen oder unverschlossenen über die Schulter gehängten Hand- oder Umhängetasche oder in  

  einer verschlossenen Jackenaußen-, Gesäß- oder Beintasche, oder eines Rucksackes, ohne zusätzliche

  Sicherungsmaßnahmen

- in einer verschlossen oder unverschlossen, außerhalb des eigenen Blickfeldes abgestellten (unbeaufsichtigten)

  Tasche, Rucksack oder Koffer jedweder Art,

- bei Trunkenheit oder Drogenkonsum, unabhängig vom Aufbewahrungsort

1.4.6 Schäden am Original-Akku des Gerätes ausschließlich durch Verschleiß insofern das Gerät zum Schadenzeit-punkt nicht älter als 5 Jahre ist (Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Gerätes, keine Gebrauchtgeräte-rechnung), oder der Original-Akku die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um mindestens 80 % unterschreitet. 

2. Definition des durch den Schutzbrief geschützten Gerätes

2.1 Rundumgeschützt ist das Gerät, welches durch eine auf dem Gerät und dem Schutzbrief gleichlautend definierte Serien- oder IMEI-Nummer identifiziert ist, einschließlich des im üblichen Lieferumfang enthaltenen Originalzubehörs.

2.2 Wird das Gerät im Rahmen eines Schadensfalls oder im Rahmen der Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung durch den Hersteller oder Händler durch ein Ersatzgerät ersetzt, geht der Schutzbrief mit dem vereinbarten Leistungsumfang auf das Ersatzgerät über. Voraussetzung ist, dass der Austausch unter Angabe der (neuen) Serien- oder IMEI-Nummer schriftlich mitgeteilt wurde, siehe hierzu auch 9.2.

2.3 Geschützt sind ausschließlich neue oder neuwertige Geräte.

2.4 Der Schutzbrief wird direkt bei Kauf oder Miete des Gerätes verpflichtend mit angeschlossen.

2.5 Sollte einer der folgenden Gründe vorliegen, ist der Schutzbrief nicht anwendbar

2.5.1 Geräte, deren Serien- oder IMEI-Nummer uns nicht bekannt gegeben wurde.

2.5.2 Geräte, die vor dem Kauf bereits im Gebrauch waren.

2.5.3 Geräte, die nicht serienmäßig sind oder umgebaut wurden.

2.5.4 Geräte, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland handelsüblich sind.

2.6 In den Fällen der Ziffer 2.5. besteht auch trotz Abschluss eines Schutzbriefes und Beitragszahlung zu keiner Zeit eine Leistungserbringungspflicht. Eventuell in solchen Fällen gezahlte Beiträge werden wir rückerstatten.

 

3 Umfang der Schutzbriefleistung

3.1 Im Eintreten eines Schadensfalles erfolgt nach unserer Wahl eine Reparatur, die Erstattung eventueller, von uns anerkannter Reparaturkosten oder ein Austauschersatz in Form eines neuen oder gebrauchten Ersatzgerätes gleicher Art und Güte.

3.2 Im Falle eines anerkannten Schadens senden Sie das Gerät in Ihrem Namen und auf Ihr Risiko an eine von uns benannte Inlandsadresse. Die nachgewiesenen Kosten der Versendung werden wir Ihnen erstatten, wenn tatsächlich ein anerkannter Schadensfall vorliegt, maximal jedoch in Höhe der offiziellen Kosten für ein Inlandspaket mit DHL. Alternativ behalten wir uns die Option vor, das Gerät abholen zu lassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Sollten wir einen Geräteaustausch vorbehalten, besteht weder ein Anspruch auf Geldersatz noch auf ein Neugerät oder ein identisches Modell oder Farbe. Das Austauschgerät wird gemäß unserer Entscheidung mindestens funktions- und typgleich, oder höherwertig sein. Ein Wahlanspruch besteht nicht.

3.3 Im Falle eines Austauschgerätes behalten wir uns das Recht vor, den Austausch Zug um Zug von der Herausgabe des defekten Gerätes einschließlich Zubehör abhängig zu machen.

3.4 Im Falle einer Wieder-Inbesitznahme eines durch einen abgedeckten Schadenfall abhanden gekommenen Gerätes, sind Sie verpflichtet, uns nach Ihrer Wahl entweder die erhaltene Leistung oder das wieder erhaltene Gerät auszuhändigen, nachdem Sie dafür eine Leistung von uns erhalten haben. Dem Wiedererlangen des Besitzes gleichgesetzt ist, wenn die Möglichkeit der Wieder-Inbesitznahme besteht.

 

4 Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenssfälle

4.1 Ist der Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt, besteht kein Leistungsanspruch.

4.2 Ist der Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt, erfolgt eine Leistungskürzung im Verhältnis der Schwere der Mitschuld.

 

5 Leistungsausschlüsse

5.1 Nicht versichert sind: 

5.1.1 Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler am Gerätedisplay und Backcover, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen. Als solche Schönheitsfehler gelten u. a. auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des Gerätes nicht beeinträchtigen.

5.1.2 Schäden durch oder während des Abhandenkommens des Gerätes, zB durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren oder auf andere, von diesem Schutzbrief nicht abgedeckte Weise 

5.1.3 Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes oder normale Abnutzung;

5.1.4 Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Stecker, Antennen, Kabel und Netzteile, sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, es sei denn, sie wurden durch einen abgedeckten Schaden beschädigt oder zerstört

5.1.5 Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Nutzung und Handhabung des Gerätes

5.1.6 Schäden durch Reparaturen, Service- und Reinigungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von nicht autorisierten Dritten

5.1.7 Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler

5.1.8 Auf dem Gerät gespeicherte Daten und Software

5.1.9 Schäden durch Krieg, oder kriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate, Terrorakte, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe behördlicher oder behördennaher Autoritäten.

5.1.10 Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, einschließlich (Schadens-) Ersatzkosten oder Nutzungsausfall nach Schadenseintritt

5.1.11 Kosten, wenn kein, oder kein abgedeckter Schaden an dem Gerät festgestellt werden kann

5.1.12 Eventuell anfallende Entsorgungskosten.

5.2 Der Schutzbrief erstattet keine Schäden, wenn von dritter Seite Erstattungen oder Entschädigung aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen beansprucht werden können.

5.3 Sonstige Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf uns über, soweit dem Nutzer dadurch kein Nachteil entsteht.

5.4 Soweit eine Entschädigung aus einer Sachversicherung (z. B. aus einer Elektronikversicherung oder aus einer Hausratversicherung) beansprucht werden kann, ist diese Sachversicherung in Anspruch zu nehmen, dieser Schutzbrief tritt erst nachrangig in Kraft

 

6 Geltungsbereich

6.1 Der Geltungsbereich des Schutzbriefes ist europaweit

6.2 Leistungen aus einem anerkannten Schadensfall werden ausschließlich in der BRD erbracht.

 

7 Lauf des Schutzbriefes Beginn und Kündigung

7.1 Laufzeitbeginn ist der Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über ein dem Schutzbrief zuordbares Gerät.

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die Laufzeit des zugeordneten Schutzbriefes an die Laufzeit des Mietvertrages gekoppelt. Verlängert sich der Mietvertrag, wird automatisch auch der Schutzbrief um den Zeitraum verlängert, die der Mietvertrag vorsieht.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages läuft der zugeordnete Schutzbrief mindestens 24 Monate (Mindestlaufzeit). Er verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist. 

7.2 Die Leistungspflicht des Schutzbriefes beginnt mit Abschluss des zugeordneten Miet- oder Kaufvertrages und mit Zahlung des vollständigen Erstbeitrages. Erfolgt die Zahlung des Erstbeitrages verspätet greift die Leistungspflicht des Schutzbriefes erst mit Datum des Zahlungseinganges der Erstzahlung.

7.3 Es besteht ein tägliches Kündigungsrecht zu den jeweils genannten Fristen.

7.4 Unabhängig von den Fristen haben beide Parteien das Recht einer außerordentlichen Kündigung nach Eintritt eines Schadensfalles. Der Kunde erhält in diesem Fall ein tägliches Kündigungsrecht, der Leistungserbringer darf den Schutzbrief nach Schadensausgleich mit Frist von einem Monat kündigen.

 

8 Beitrag und Zahlungsweise

8.1 Die Zahlweise und Art der Beitragszahlung ist an die Rahmendaten des zugeordneten Mietvertrages gekoppelt. Bei Kaufverträgen erfolgt die Zahlung nach Wahl monatlich oder einmal jährlich im Voraus.

8.2 Zahlungsverzug. Mit Eingang der Erstzahlung beginnt die Leistungserbringungspflicht dieses Schutzbriefes. Wird der Erstbeitrag, oder Folgebeiträge verspätet oder gar nicht gezahlt, oder werden Lastschriften zurückgebucht erlischt automatisch die Leistungserbringungspflicht für diese Zeiträume und es besteht ein einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Leistungserbringers.

 

9 Sonstiges und wichtige Nebenabreden

9.1 Alle Kauf-, Miet-, Liefer- und Garantiebelege für das dem Schutzbrief zugeordnete Gerät sind aufzubewahren und gelten als Bestandteil der Gültigkeit des Schutzbriefes.

9.2 Wird das dem Schutzbrief zugeordnete Gerät während der Vertragslaufzeit durch ein Neu- oder Ersatzgerät gleicher Art und Güte ersetzt, muss dies unter Angabe der (neuen) IMEI-Nummer in Schriftform innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Austauschgerätes angezeigt werden. Dies ist besonders dann relevant, wenn das Gerät im Zuge der Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung durch den Hersteller oder Händler ausgetauscht wurde.

9.3 Schadensfälle müssen unmittelbar nach Kenntnisnahme gemeldet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

Vor der Bewertung des Schadensfalles durch uns dürfen keine eigenmächtigen Maßnahmen ergriffen werden (zB Reparatur) und es ist nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen.

9.4 Es besteht eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunfts- und Feststellungspflicht des Schutzbriefinhabers, um die Feststellung des Schadens zu ermöglichen. Ein beschädigtes oder zerstörtes Gerät ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

9.5 Der Verlust des durch den Schutzbrief geschützten Gerätes durch Raub, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl muss spätestens innerhalb von 48 Stunden unter detaillierter Angabe der Einzelheiten zum Schadens- oder Tathergang der nächstgelegenen Polizeidienststelle angezeigt und zur Anzeige gebracht werden. Eine Kopie der Anzeige ist bei Meldung des Schadensfalles mitzuübersenden. Zusätzlich ist in diesen Fällen die SIM-Karte zu sperren und ein Einzelgesprächsnachweis vorzulegen.

9.6 Wird der Verbleib des verlustigen Gerätes ermittelt, muss dies nach Kenntniserlangung unverzüglich angezeigt werden.

9.7 Bei einer vorsätzlichen Verletzung einer dieser Nebenabreden, kann nach unserem eigenen Ermessen die Leistungserbringung ausgesetzt oder abgelehnt werden. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistungserbringung entsprechend der Schwere des Eigenverschuldens der groben Fahrlässigkeit gekürzt werden. Im Falle einer arglistigen Täuschung, oder dem Bestehen eines Verdachtes der arglistigen Täuschung erfolgt eine polizeiliche Anzeige und ein Aussetzen der Leistungspflicht für die Dauer behördlicher Ermittlungen.

9.8 Namens- oder Adressänderungen, sowie Eigentümerwechsel sind uns ohne Aufforderung in Schriftform unter Angabe der Schutzbriefnummer mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen gilt es als rechtsverbindlich, wenn wir Dokumente zur Schadenserfassung und -regulierung, an die uns letzte bekannte Adresse oder email Adresse versenden. Die Dokumente gelten 3 Tage nach Versand als zugestellt.

 

10    Schlussbestimmungen

10.1 Neben und auch unabhängig von diesen Bedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Ansprüche aus dem Schutzbrief verjähren bei Einhaltung aller vorgenannter Fristen nach 12 Monaten.

10.3 Gerichtsstand ist Cottbus.

 

COMPLUS Generaldistribution GmbH, den 22. November 2023

 

COMPLUS Generaldistribution GmbH

Complus Straße 1

03205 Calau

Kontakt: schutzbrief@complus.de